Beauftragt ein Privatkunde einen Handwerker mit Handwerksleistungen in seinem Privathaushalt kann der Kunde unter bestimmten
Voraussetzungen in seiner Einkommensteuererklärung dafür eine Steueranrechnung beantragen (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz)
- den sog. Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Grundvoraussetzungen
Der Steuerbonus beträgt bis zu 20% von 6000€, also maximal 1200€ pro Jahr und Haushalt. Notwendig ist:
Achtung!!
Die Zuschuss-Bedingungen für Maßnahmen zum Einbruchschutz haben sich zum 21.3.2017 geändert!!
Gefördert wird nun schon ab einer Investitionssumme von 500€, vorher lag diese bei 2000€!!
Beantragen Sie ab sofort bei der KfW 10% Fördermittel zum Einbruchschutz.
Beachten Sie dabei die Voraussetzungen:
Der Zuschuss wird gewährt:
Informieren Sie sich unter www.kfw-zuschuss.de oder kontaktieren Sie uns!
93458 Eschlkam, Bräuhausgasse 1
Telefon: 09948/272
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